Ein kleiner Überblick der einzuhaltenden Sicherheitsstufen für Ihre Unterlagen, zeigt Ihnen vorab, welche unserer Aktenvernichter bzw. Industrieshredder für Sie in Frage kommen. Für eine genaue Spezifikation stehen Ihnen unsere Berater jederzeit mit einer individuellen Expertise zur Seite. Treten Sie einfach mit uns in Kontakt. Die Zerkleinerungsstufen der DIN Norm 66399-2.
Die 3 Sicherheitsklassen
Klasse 1 (P-1 bis P-3) = Gilt für Unterlagen, die durch unbefugte Veröffentlichung oder Missbrauch Schaden anrichten:
- personalisierte Wurfsendungen, allgemeines Schriftgut, Kataloge, Notizen, Werbeflyer
Es kann sich also durchaus um interne Daten mit persönlichen Informationen handeln, doch ein besonderer Schutzbedarf ist in Schutzklasse 1 nicht gegeben. Entsprechende Aktenvernichter sind folglich immer dann angemessen, wenn ein normaler Bedarf an Datenschutz besteht.
Klasse 2 (P-4 bis P-5) = Werden bei vertraulichen Daten angewendet:
- Personaldaten, Anfragen, Aushänge, Angebote, Identifikationskarten
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Dokumente und Datenträger, die vertrauliche Informationen enthalten, die wiederum nur einem kleinen Personenkreis bekannt sein sollen, einen Aktenvernichter der Klasse 2 erfordern. Auf diese Art und Weise können personenbezogene sowie anderweitig vertrauliche Daten auch im Rahmen ihrer Zerstörung zuverlässig geschützt werden.
Klasse 3 (P-6 bis P-7) = Betrifft die Vernichtung streng vertraulicher oder geheimer Akten:
- Militär, Forschung, Geheimdienst, Unternehmen (z.B. streng geheime Vertrags- oder Finanzdaten)
Dass auch im betrieblichen Umfeld gegebenenfalls ein Aktenvernichter mit Schutzklasse 3 erforderlich sein kann, erscheint auf den ersten Blick etwas überraschend. Doch es sind nicht nur geheimdienstliche Dokumente betroffen, sondern beispielsweise auch sensible Finanzdaten. Grundsätzlich besteht ein entsprechender Bedarf immer dann, wenn die Weitergabe oder der Missbrauch der Daten weitreichende Konsequenzen hätte und die Existenz von Unternehmen ernsthaft bedrohen würde. Darüber hinaus gilt es Berufsgeheimnisse zu wahren, einen uneingeschränkten Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten und gesetzliche sowie vertragliche Bestimmungen einzuhalten.
Die 6 Kategorien
P = Jede Art von Papier
F = Mikroformen (Filme, Mikroplan…)
O = Optische Datenträger (CDs, DVDs, BluRays…)
T = Magnetische Datenträger (Disketten, Kassetten, Ausweise…)
H = Festplatten mit magnetischen Datenträgern (externe Festplatten, Notebooks…)
E = Elektronische Datenträger (USB-Sticks, Laufwerke, Mobiltelefone…)
Die 7 Sicherheitsstufen
P-1 = Zerkleinerungsfläche von 2.000 mm² oder ein beliebig langer Streifen mit Maximal 12 mm Breite. Entspricht einem DIN A4-Blatt (Hochformat), das in 17 Teile zerrissen wird.
P-2 = 800 mm² Zerkleinerungsfläche bzw. Streifen beliebiger Länge mit maximal 6 mm Breite. Auf ein DIN A4-Blatt (Hochformat) gerechnet, bedeutet das 35 gleiche Teile.
P-3 = Schnipselgröße von maximal 320 mm², Streifenbreite maximal 2 mm. Entspricht 105 gleichen Teilen bei einem DIN A4-Blatt (Hochformat).
P-4 = Erlaubt keinen Streifenschnitt mehr. Höchstens 160 mm² pro Partikel. Ein DIN A4-Blatt wird in mindestens 389 Teile zerkleinert.
P-5 = Partikelfläche von höchstens 30 mm². Die Sicherheitsstufe ist erfüllt, wenn ein DIN A4-Blatt in 2.079 Teile zerteilt ist. Eine echte Herausforderung für Puzzleliebhaber – vorausgesetzt die eines Blattes sind separat im Müll.
P-6 = Partikelfläche von höchstens 10 mm². Ein DIN A4-Blatt wird in dieser Stufe in 6.237 Partikel zerlegt – Puzzelfreunde haben hier keine Freude mehr.
P-7 = Partikelfläche von höchstens 5 mm². Das Puzzle aus einem DIN A4-Blatt besteht jetzt aus mindestens 12.474 Teilen. Selbst demütige Puzzleenthusiasten lassen hier die Finger weg.
Zwei Unterschiede: Streifenschnitt & Partikelschnitt
Grundsätzlich unterscheidet man bei der Aktenvernichtung zwischen Streifenschnitt, bei dem das Papier in schmale Streifen geschnitten wird und dem sogenannten Partikel- oder Kreuzschnitt, bei dem die Längsstreifen zusätzlich horizontal zerschnitten werden. Leistungsfähige Geräte sollten darüber hinaus nicht nur Papier sondern auch Plastikkarten (Kreditkarten), CDs, USB-Sticks und DVDs vernichten können.